AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Blacknoise Deutschland GmbH

Stand: 12/2012

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§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Blacknoise und dem Kunden. Blacknoise widerspricht hiermit den AGB`s des Auftraggebers. Abweichungen müssen schriftlich festgehalten und bestätigt werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass Blacknoise ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss & Angebot

2.1 Die Angebote von Blacknoise sind freibleibend. Sollte Blacknoise nachträglich erkennen, dass sich in den Angeboten Fehler befinden, wird Blacknoise den Kunden hiervon unverzüglich informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist Blacknoise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In Bezug auf die angebotenen Waren bleiben technische sowie sonstige Änderungen vorbehalten, wenn sie unter Berücksichtigung der Interessen von Blacknoise für den Kunden zumutbar sind.
2.2 Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Blacknoise wird dem Kunden den Zugang der Bestellung unverzüglich schriftlich bestätigen. Blacknoise ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der bestellten Produkte anzunehmen. Blacknoise ist berechtigt, die Annahme der Bestellung ganz oder zum Teil ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die bestellte Ware bei Blacknoise verfügbar ist und geliefert werden kann. Anderenfalls kann Blacknoise entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert und bereits vom Kunden vorgenommene Zahlungen werden nach erfolgtem Rücktritt unverzüglich zurückerstattet.
2.4 Der Bestellauftrag wird von Blacknoise gespeichert und wird dem Kunden nach der Angebotsannahme in Form einer Rechnung nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB nach Vertragsschluss in elektronischer und/oder schriftlicher Form zugesandt.
2.5 Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung angegebenen Daten wie Art und Umfang der Leistung, Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben, sowie Maße und Gewichte. Nicht aufgeführte Angaben und /oder Parameter unterliegen den gesetzlichen Richtlinien oder können von Blacknoise frei in marktüblicher Art und/oder Form festgelegt und entsprechend ausgeliefert werden.
2.6 Blacknoise ist soweit zu Teillieferungen berechtigt, wie es dem Kunden zumutbar ist.

§ 3 Rücktritt vom Vertrag

3.1 Ein Umtausch bzw. Rücktritt kann bei Lagerware (Lager Hilden/DE) nur innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung an den Kunden und bei nachweislich falscher Belieferung durch Blacknoise erfolgen. Die Ware und dessen Verpackung müssen sich dabei grundsätzlich in einem einwandfreien Zustand befinden. Im Falle eines Kulanztausches, die nur mit schriftlicher Genehmigung von Blacknoise erfolgen kann, berechnet Blacknoise eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes zzgl. sämtlicher entstandenen Frachtkosten.
3.2 Ein Umtausch, Rücktritt oder Stornierung von Sonderanfertigungen und/oder –produktionen gleich welcher Art ist grundsätzlich ausgeschlossen wenn diese den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Parameter und Beschaffenheit entsprechen. Das gleiche gilt für Waren die dem Kunden außerhalb von Deutschland, z.B. ab Hong Kong/ China oder ab Fabrik zur Abholung bereitgestellt werden, da es sich auch in diesem Fall um Sonderproduktionen handelt. Die Leistung von Blacknoise ist vollständig erfüllt, wenn Blacknoise die Ware zur Abholung bereit gestellt hat bzw. diese an den Kunden nachweislich versendet wurde.
3.3 Ein Rücktritt oder eine vorzeitige Beendigung ist bei Verträgen die Dienstleistungen wie z.B. Entwicklungsaufträge beinhalten von Seiten des Kunden nur aus wichtigem Grund zulässig wenn Blacknoise zum Zeitpunkt des Rücktritts weniger als 50% der vereinbarten Leistung erbracht hat. Wenn zu diesem Zeitpunkt hingegen mehr als die Hälfte der vertraglich vereinbarten Leistung erbracht wurde ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen und die volle Vergütung unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen sofort fällig. Blacknoise ist berechtigt bei Unstimmigkeiten einen Sachverständigen bzw. Gutachter zur Feststellung der Leistungshöhe zu bestellen, die Kosten des Gutachters werden in diesem Fall von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen.

§ 4 Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe von Waren sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Wertersatz kann verlangt werden, wenn sich die Ware verschlechtert hat oder ganz oder teilweise nicht mehr zurückgegeben werden kann. Blacknoise ist berechtigt hierzu auf Kosten des Kunden einen Sachverständigen/ Gutachter zur Feststellung des Zustandes und die Höhe des Wertausgleichs bei Schäden zu bestellen.

§ 5 Lieferung / Gefahrübergang

5.1 Sofern nicht anders vereinbart erfolgt die Lieferung von Lagerware ab Lager Hilden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind nur in Form einer ausdrücklichen schriftlichen Zusage verbindlich.
5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lagerware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§ 6 Vergütung

Der Kaufpreis wird, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, mit Vertragsschluss sofort fällig. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Blacknoise anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Bei Unternehmern behält sich Blacknoise das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bis zum Übergang des Eigentums ist der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
7.2 Bis zum Übergang des Eigentums ist der Kunde verpflichtet, den Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung wirksam zu verhindern und Blacknoise und auch damit involvierte Dritte unverzüglich über die Eigentumsrechte von Blacknoise zu informieren bzw. die Ware entsprechend zu kennzeichnen.
7.3 Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich Blacknoise anzuzeigen. Blacknoise ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung seiner Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen oder diese beim Kunden auf dessen Kosten abholen zu lassen.
7.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Blacknoise bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Blacknoise nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Blacknoise behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
7.5 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Blacknoise. Erfolgt eine Verarbeitung mit Blacknoise nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt Blacknoise an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Blacknoise gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Blacknoise nicht gehörenden Gegenständen vermischt oder eingesetzt wird.

§ 8 Gewährleistung

8.1 Blacknoise gewährt bei Mängeln der Ware nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
8.2 Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
8.3 Unternehmer müssen Blacknoise offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Ware schriftlich mit ausführlicher Fehlerbeschreibung anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
8.4 Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bestimmungsgemäßen Gebrauch bei Lagerware gegenüber den Kunden, sofern nicht anders angegeben 12 Monate ab Übergabe der Ware. Eine evtl. zeitlich längere Gewährleistungspflicht oder eine Garantie welche z.B. bei Retailprodukten für Endverbraucher angegeben bzw. auf Verkaufsverpackungen gedruckt ist, gilt ausschließlich zwischen Blacknoise und dem Endverbraucher.
8.6 Die zwölfmonatige Gewährleistungsfrist laut § 8.5 gilt nicht, wenn Blacknoise grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von Blacknoise zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung von Blacknoise nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
8.7 Kunden die bei Blacknoise Ware produzieren lassen, die anschließend nicht über den Markennamen (((NB)))® oder (((Noiseblocker)))® vertrieben werden bzw. unter einen anderen als den genannten Markennamen vertrieben werden, übernehmen vollumfänglich alle Pflichten aus dem Produkthaftungsgesetz sowie die Gewährleistungspflicht gegenüber Ihren Kunden. Der Kunde hat Blacknoise von jeglichen Ansprüchen die daraus entstehen, vollumfänglich freizuhalten.

§ 9 Haftungsbeschränkungen und -freistellung

9.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Blacknoise auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Blacknoise.
9.2 Gegenüber Unternehmern haftet Blacknoise bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden und Folgeschäden die durch nicht fachgerechte Montage oder nicht fachgerechte Anwendung, Betrieb außerhalb der Spezifikation oder durch Unterlassung einer Kompatibilitätsprüfung durch den Auftraggeber entstanden sind. Das Fehlen einer Montageanleitung oder Beschreibung hebt die Haftungsbeschränkung nicht auf. Alle Leistungsangaben oder Angaben die nicht auf der Auftragsbestätigung explizit angegeben sind, also auf Verpackungen, Broschüren oder auf Webseite von Blacknoise veröffentlich wurden, dienen ausschließlich als Auswahlhilfe für den Endanwender und stellen keine zugesicherte Eigenschaft der betreffenden Produkte gegenüber dem Auftraggeber dar.
9.3 Blacknoise übernimmt nur bei vorheriger schriftlicher Bestätigung die Haftung für die Eignung und Kompatibilität oder eine bestimmte Eignung des Produktes. Dem Kunden obliegt die alleinige Pflicht, das von Blacknoise gelieferte Produktes entsprechend auf dessen Eignung und Kompatibilität zu überprüfen. Lüfter unterliegen einem natürlichen Verschleiß der je nach Umgebungsparameter stark variieren kann. Es liegt daher im Pflichtbereich des Kunden die Eignung und den Zustand der Lüfter auch im Betrieb regelmäßig zu kontrollieren und diese bei Schäden rechtzeitig gegen neue auszuwechseln um Ausfälle oder Folgeschäden an nicht von Blacknoise gelieferte Waren zu vermeiden.
9.4 Blacknoise haftet grundsätzlich nicht für Schäden die über das von Blacknoise gelieferte Produkt bzw. des Kaufpreis hinausgehen, auch wenn das Blacknoise Produkt als Verursacher von Folgeschäden in Betracht kommt. Davon ausgenommen sind Schäden wo Blacknoise eine direkte Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9.5 Blacknoise haftet nicht für Mängel, Schäden oder Inkompatibilitäten in Verbindung mit Fremdprodukten die nicht von Blacknoise selbst geliefert wurden. Der Kunde hat Blacknoise diesbezüglich auch von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.
9.6 Blacknoise haftet nicht für Mängel oder Schäden die durch natürliche Abnutzung des Liefergegenstandes, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, oder fehlerhafte Montage entstehen. Dazu gehören auch Schäden die durch elektrische, chemische und elektrochemische Einflüsse, generell durch Natureinflüsse, hohe Temperaturen sowie eine fehlerhafte oder ungeeignete Stromversorgung oder Ansteuerung entstehen. Bei nicht Bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware kann Blacknoise den Zeitraum für die Gewährleistung entsprechend kürzen oder diese ganz aufheben.
9.7 Die Angaben der durchschnittlichen Lebenserwartung der Produkte beziehen sich auf die Angaben der jeweiligen Dokumentation (Datenblatt) unter den angebenden Bedingungen und können bei Abweichungen der Umgebungsparameter (siehe §9.1- 9.8) stark abweichen, dies stellt keinen Mangel dar.
9.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus der Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen teilweise nicht bei Blacknoise zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 10 Datenschutz

Alle Informationen die der Kunde angibt, werden von Blacknoise nur betriebsintern verarbeitet und grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Folgende Informationen werden von Blacknoise betriebsintern verarbeitet und gespeichert: Persönliche Daten soweit vom Kunden angegeben und für die Bearbeitung und Ausführung von Bestellungen erforderlich sind. Die Aufnahme in den E-Mail-Benachrichtigungsdienst und die Veröffentlichung von Onlinerezensionen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

§ 11 Urheberrecht

Wir behalten uns Eigentums-und Urheberrechte für alle Entwürfe, Zeichnungen und Abbildungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen vor, die im Zusammenhang mit Angeboten oder Verträgen bzw. Vertragsentwürfen dem Kunden übergeben worden sind vor. Die Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung auch an Dritte, ist nicht gestattet soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

§ 12 Rechtswahl / Gerichtsstand

Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Düsseldorf. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


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